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Technische Überwachung - Ausgabe 4/2007Betreiberpflichten bei Anlagen mit wassergefährdenden FlüssigkeitenBedeutung der Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen (ZG-ÜS) für den AnlagenbetreiberBeim Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sind besondere Auflagen zu beachten. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) fordern hierzu, dass alle Behälter, die brennbare und nichtbrennbare Flüssigkeiten enthalten, mit einer zugelassenen Überfüllsicherung auszurüsten sind. Nach den Zulassungsgrundsätzen für Überfüllsicherungen (ZG-ÜS) sind hierfür entsprechend geeignete Anlagenteile einzusetzen. Aus diesem Regelwerk sind die Pflichten und Auflagen sowohl für den Hersteller von Überfüllsicherungen als auch für den Betreiber einer Anlage mit wassergefährdenden Flüssigkeiten zu entnehmen. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, wie eine Überfüllsicherung ausgewählt und ausgelegt wird. Wichtig ist, welche Prüfungen durchzuführen sind und welche regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen ein Anlagenbetreiber durchzuführen hat. Hat der Anlagenbetreiber kein ausgebildetes Personal, so muss er bestimmte Tätigkeiten durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Autor(en):
Der vollständige Beitrag ist erschienen in: IMPRESSUM | © SPRINGER-VDI-VERLAG 2010
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