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Technische Überwachung - Ausgabe 9/2008

Instandsetzung in Ex-Bereichen - Eine neue Technische Regel als Unterstützung für die Praxis

Dass Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden müssen, ist tägliche Praxis in Betrieben. Wie aber sind die rechtlichen Verpflichtungen bei der Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie (RL) 94/9/EG in der Betriebssicherheitsverordnung [1] geregelt? Der Blick in die Verordnung ist für den Praktiker eher verwirrend. Daher lag es nahe, im zuständigen Unterausschuss 5 „Brand- und Explosionsschutz“ (UA 5) des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) dazu eine Technische Regel zu erarbeiten. Diese Regel sollte vor allem auch die rechtliche Einordnung des § 14 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die mit diesem Paragraphen verbundenen Anforderungen an den Betreiber behandeln.

Autor(en):
Aich, U.

Der vollständige Beitrag ist erschienen in:
Technische Überwachung 9/2008, Seite 30-34
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