Technische Überwachung 2026

Resilienz steigern, Bürokratie abbauen, Sicherheit erhalten

Liebe Leserinnen und Leser,

Deutschland muss widerstandsfähiger werden. Geopolitische Spannungen, hybride Angriffe und zunehmende Cyberattacken führen uns vor Augen, wie wichtig eine sichere technische Infrastruktur ist. Ob Aufzüge, Tankstellen, Druck- oder Lageranlagen: Sie müssen im Alltag und in Krisenzeiten zuverlässig funktionieren. Ihre Sicherheit ist deshalb nicht nur eine Frage des Arbeitsschutzes, sondern ein zentraler Baustein für die Resilienz unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist ein verlässliches und effizientes Prüfsystem für diese Anlagen. Der aktuelle Anlagensicherheitsreport zeigt, dass dieses System wirkt: Mängel werden erkannt und Risiken reduziert.

Die Ergebnisse von rund 1,1 Millionen Prüfungen unterstreichen die Bedeutung unabhängiger Prüfungen. Im Jahr 2025 haben die ZÜS-Sachverständigen bei drei von vier Aufzugsanlagen Mängel festgestellt. Grund für den kräftigen Anstieg der Mängelquoten sind Versäumnisse bei der Cybersicherheit der Anlagen. Hier sind Betreiber gefordert, die Anforderungen einzuhalten. Denn die Gefahr von Cyberangriffen auf die zunehmend digital vernetzten Anlagen ist sehr real. Auch bei Tankstellen, Lageranlagen und Füll- und Entleerstellen ist teils weniger als die Hälfte der Anlagen mängelfrei. Bei Druckanlagen liegen die Mängelquoten dagegen deutlich niedriger.

Neben dem Aufbau von Resilienz steht gleichzeitig der Abbau bürokratischer Hürden weit oben auf der wirtschaftspolitischen Agenda. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Regelwerke vereinfacht und Berichtspflichten abgebaut werden. Dabei stellt sich eine zentrale Frage: Wie lassen sich die gesetzlichen  Vorgaben effizienter gestalten, ohne das bestehende Sicherheitsniveau zu senken?

Im Fall der überwachungsbedürftigen Anlagen ist das bestehende Regelwerk über viele Jahre gewachsen. Die Betriebssicherheitsverordnung umfasst heute nicht nur Vorschriften für Arbeitsmittel, von einfachen Werkzeugen bis zu komplexen Werkzeugmaschinen, sondern auch für die verschiedenen überwachungsbedürftigen Anlagen. Deshalb wird seit einigen Jahren daran gearbeitet, die geltenden Regelungen neu zu strukturieren. Geplant ist, die bisherige Betriebssicherheitsverordnung in eine Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und eine Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen aufzuteilen. Damit sollen die Anforderungen für beide Bereiche klarer voneinander abgegrenzt und verständlicher geregelt werden. Was auf den ersten Blick nach zusätzlicher Regulierung aussieht, bewirkt in der Praxis genau das Gegenteil: Eine eigene Verordnung für überwachungsbedürftige Anlagen würde die Vorschriften klarer und  anwenderfreundlicher gestalten. Die bislang 16 unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen könnten ersetzt werden. So gäbe es erstmals ein bundesweit einheitliches Regelwerk, was Betreiber, Prüforganisationen und Landesbehörden spürbar entlasten würde. Der Clou: Das bisherige Sicherheitsniveau bliebe  vollständig erhalten.

Die Neuordnung schafft mehr Klarheit, Transparenz und einfachere Strukturen für alle Beteiligten. Nach den intensiven Abstimmungen der vergangenen Jahre liegt die Reform nun entscheidungsreif auf dem Tisch. Unser Appell an die Bundesregierung: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diesen Schritt auch umzusetzen.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihr

Dr. Joachim Bühler
Geschäftsführer TÜV-Verband e. V.

Ansprechpartner

Claudia Tautorus
TÜV-Verband e. V.
Leiterin Industrie und Anlagentechnik
T +49 30 760095-420
E-Mail senden

Beteiligte ZÜS

Logo TÜV HESSEN