Technische Überwachung
Die Anlagen in Deutschland müssen sicher bleiben

Ein Interview mit Jörg Becker, dem Vorsitzenden des Erfahrungsaustauschkreises der zugelassenen Überwachungsstellen in Deutschland
Überwachungsbedürftige Anlagen in Deutschland haben ein hohes Sicherheitsniveau. Potenziell gefährliche Mängel werden heute bei Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) zuverlässig und rechtzeitig entdeckt, was den Betreiber in die Lage versetzt, diese unmittelbar abzustellen. Die aktuellen Diskussionen um Bürokratieabbau in Deutschland stellen auch die derzeit geltende Betriebssicherheitsverordnung auf den Prüfstand. Sie regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, wozu auch überwachungsbedürftige Anlagen gehören. Jörg Becker erklärt, worauf es hierbei ankommt, welche Rolle Cybersicherheit bei der technischen Überwachung spielt und weshalb gerade jetzt unabhängige Prüfungen mehr denn je gestärkt werden müssen.
Herr Becker, was lässt sich aus dem aktuellen Anlagensicherheitsreport über den Zustand der technischen Sicherheit in Deutschland ablesen?
Die Unfallzahlen bei überwachungsbedürftigen Anlagen bleiben insgesamt niedrig. Das ist kein Zufall, sondern das Resultat eines eingespielten Zusammenwirkens von Betreiberverantwortung, kompetenter Wartung und Instandhaltung sowie unabhängiger Drittprüfung. Dieses Zusammenspiel hat sich über 160 Jahre bewährt. Das System funktioniert, weil die Prüfungen so angelegt sind, dass Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können, bevor Menschen, Umwelt oder Sachwerte zu Schaden kommen. Der Report spricht hier eine deutliche Sprache. So stellen unsere Sachverständigen beispielsweise auch bei Zwischenprüfungen von Aufzugsanlagen eine konstant hohe Zahl an Mängeln fest, die einen sicheren Weiterbetrieb gefährden würden. Gerade bei überwachungsbedürftigen Anlagen ist das hohe Sicherheitsniveau keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Betreibern, Behörden und Prüforganisationen.
Aufzüge nehmen im Anlagensicherheitsreport (ASR) traditionell eine prominente Stellung ein. Was macht sie zu einem besonders aussagekräftigen Indikator für die Anlagensicherheit?
Anders als Chemieanlagen oder Dampfkessel sind Aufzüge überwachungsbedürftige Anlagen, die öffentlich zugänglich sind und auch von Kindern oder Menschen mit Einschränkungen benutzt werden. Sie sind allgegenwärtig in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Einkaufszentren oder öffentlichen Gebäuden und werden täglich von Millionen von Menschen benutzt. Ihre Technik hat sich in den vergangenen Jahren immer rasanter weiterentwickelt: Steuerungen sind komplexer geworden, digitale Komponenten sind hinzugekommen. Das hat nicht nur Vorteile, denn die Digitalisierung führt auch zu neuen Gefährdungen im Betrieb.
Was heißt das in Zahlen?
Im Jahr 2025 weisen über alle rund 723.000 Haupt- und Zwischenprüfungen hinweg 11,6 Prozent der Aufzugsanlagen erhebliche oder gefährliche Mängel auf. Bei rund 6.000 Anlagen bestand Gefahr in Verzug, nach Abschluss
der Prüfung mussten davon 3.000 wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden. Bei weiteren 64,7 Prozent haben die Sachverständigen der ZÜS geringfügige Mängel festgestellt. In den vergangenen zwei Jahren ist dieser Wert um etwa 20 Prozentpunkte in die Höhe geschnellt. Grund dafür sind in technischen Regeln festgelegte Nachweispflichten für die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen durch die Betreiber. Viele Betreiber von Aufzugsanlagen konnten diese Informationen noch nicht mitliefern, was zu einem geringfügigen Mangel führt.
Wie ist die Lage bei den Zwischenprüfungen, die im jährlichen Wechsel mit der Hauptprüfung stattfinden?
Fast jede zweite Prüfung ist eine Zwischenprüfung, die einen etwas geringeren Umfang als die Hauptprüfung hat. Bei der Zwischenprüfung sind im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der Anlagen, rund 25.000, mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln beanstandet worden. Das heißt, dass Menschen unmittelbar gefährdet waren oder das Eintreten einer akuten Gefährdung noch vor der nächsten Prüfung zu erwarten ist. Und das trotz vorgeschriebener Wartung durch Fachfirmen. Die Anzahl dieser Mängel ist seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Das verdeutlicht: Auch die Zwischenprüfung erfüllt eine unverzichtbare Schutzfunktion und trägt wesentlich dazu bei, dass Mängel rechtzeitig erkannt – und schwere Unfälle vermieden werden.
Es gibt immer wieder Überlegungen, die Zwischenprüfung bei Aufzügen abzuschaffen. Wäre das ohne Sicherheitsverlust möglich?
Nein. Als Begründung wird angeführt, das Sicherheitsniveau bleibe auch ohne Zwischenprüfungen unverändert, weil es vorgeschriebene Wartungen gibt. Die Realität sieht anders aus. Das zeigen die Auswertungen unserer Prüfungen und insbesondere der Zwischenprüfungen. Wartung allein reicht nicht aus. Wäre das der Fall, dürften bei gewarteten Anlagen nicht einmal geringfügige Mängel auftreten. Die Annahme übersieht auch, dass Wartungen per Definition gar nicht darauf ausgelegt sind, sämtliche Mängel systematisch zu identifizieren. Die DIN 31051 erklärt dieses sehr deutlich. Ohne die unabhängige Zwischenprüfung würden also sicherheitsrelevante Defizite unentdeckt bleiben – mit unmittelbaren Folgen für uns alle.
Bringt eine Prüfung weniger nicht Entlastung und Bürokratieabbau?
Auf den ersten Blick klingt das vielleicht plausibel. Eine Prüfung weniger bedeutet geringere Kosten und damit eine Entlastung. Das ist aber ein Trugschluss. Wenn die unabhängige Zwischenprüfung wegfällt, steigt die Belastung der Betreiber, ihrer Verantwortung für einen sicheren Anlagenbetrieb nachzukommen. Vielen Betreibern fehlt es an qualifiziertem Fachpersonal und organisatorischen Strukturen. Das betrifft nahezu alle Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften oder Kleinbetriebe. Im Vergleich dazu ist eine unabhängige Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle die wirksamere und auch die wirtschaftlichere Lösung. Sie verbindet Fachkompetenz und Unabhängigkeit mit einer rechtssicheren Dokumentation für den Betreiber. Und genau das macht ihren Wert aus.
Es wird auch darüber diskutiert, den Erlaubnisvorbehalt nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung zu streichen. Welche Anlagen würde das betreffen?
Es geht um Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial. Dazu gehören zum Beispiel auch Tankstellen, die öffentlich zugänglich sind. Dort bewegen sich Menschen ohne technische Vorkenntnisse in unmittelbarer Nähe zu Abgabeeinrichtungen und Lagern für brennbare und entzündliche Stoffe, von denen erhebliche Sicherheitsrisiken ausgehen können. Im Alltag wird das leicht übersehen, weil auch hier das bestehende System aus Betreiberverantwortung, unabhängiger Prüfung und behördlicher Aufsicht ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.
Was wären die Konsequenzen?
In der Praxis würde nicht nur der behördliche Akt der Erlaubnis solcher Anlagen entfallen, sondern auch die verpflichtende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Betreiber dürften solche Anlagen künftig selbst in Betrieb nehmen, ohne sie einer unabhängigen Drittprüfung unterziehen zu müssen. Einheitliche Standards für Prüfumfang und Prüftiefe würden gestrichen. Zudem würde die Meldepflicht und die Nachverfolgung gefährlicher Mängel an die Behörden wegfallen. Der Staat verlöre damit Kenntnis und Kontrolle über den sicherheitstechnischen Zustand dieser Anlagen. Noch problematischer wäre eine solche Entwicklung vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz neuer Energieträger. An Tankstellen werden immer häufiger Einrichtungen für Flüssiggas und Wasserstoff installiert. Das sind Stoffe, die besondere physikalische Eigenschaften und Risiken mit sich bringen. Hinzu kommt, dass auch der Brandschutz bei diesen Anlagen nicht mehr verpflichtender Prüfbestandteil wäre, da er bislang nur im Rahmen der unabhängigen Prüfung durch die ZÜS mit abgedeckt wird. Die bewährte Sicherheitsarchitektur gerade in diesen gefährdeten Bereichen aufzugeben, halte ich für absolut nicht vertretbar.
Wie könnte ein sinnvoller Bürokratieabbau in der Anlagensicherheit aussehen?
Gerade im Arbeitsschutz – und damit auch bei überwachungsbedürftigen Anlagen – müssen Bürokratieabbau und einzelne Maßnahmen zum Bürokratieabbau zwingend bis zum Ende gedacht werden. Bürokratieabbau heißt dann nicht, Prüfpflichten zu streichen und das Sicherheitsniveau zu reduzieren, sondern Verfahren klüger zu gestalten. Bei der Erarbeitung der Verordnung zu überwachungsbedürftigen Anlagen wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Einbindung weiterer Behörden, von Industrie, Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen sowie weiterer Stakeholder bereits Vorgehensweisen entwickelt, die Betreiber entlasten, ohne das Sicherheitsniveau zu senken. Vereinfachung und Sicherheit müssen keine Gegensätze sein, wenn alle Beteiligten frühzeitig zusammenwirken. Mangelnde Sorgfalt bei der notwendigen Entbürokratisierung wird nicht nur zu einem Verlust von Sicherheit führen, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Die staatliche Regulierung sollte klare Schutzziele formulieren, aber den Weg dorthin den Fachleuten bei Behörden, Betreibern, Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen überlassen. Die zugelassenen Überwachungsstellen sollten den nötigen Handlungsspielraum behalten, um wirksame und wirtschaftliche Prüfungen durchführen zu können. Das reduziert den Aufwand, während das erreichte hohe Sicherheitsniveau beibehalten wird. Hinzu kommt, dass durch die zunehmend digitale und KI-gestützte Steuerung und Vernetzung neue Risiken entstehen, die zusätzlich beherrscht werden müssen.
Welche Risiken meinen Sie damit genau?
Vernetzte Steuerungen und digitale Schnittstellen bieten Angriffsflächen, die es bei rein mechanischen Systemen nicht gibt. So kann beispielsweise ein Cyberangriff auf viele hunderte Aufzüge zugleich stattfinden und dazu führen, dass Menschen tagelang ausharren müssen, weil nicht genug Kapazitäten für ihre Rettung existieren. Das ist nur ein Beispiel für viele mögliche Gefährdungen mit erheblichen Schadenspotenzialen. Das Thema Cybersicherheit gehört deshalb zwingend in den Prüfumfang der technischen Überwachung.
Ist das bereits gewährleistet?
Das BMAS und der EK ZÜS haben in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, Cybersicherheit als festen Bestandteil der Anlagenprüfung zu verankern. Wenn man nun die unabhängigen Prüfungen reduziert, geht auch dieser Sicherheitsgewinn verloren. Gleichzeitig leisten die zugelassenen Überwachungsstellen mit ihren unabhängigen Prüfungen insbesondere bei der Cybersicherheit auch einen wichtigen Beitrag, um die Resilienz von überwachungsbedürftigen Anlagen zu erhöhen. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit hat in Anbetracht zunehmender geopolitischer Risiken und hybrider Bedrohungen massiv an Bedeutung gewonnen. Auch diesen Aspekt sollte man nicht vergessen.
Was ist die zentrale Lehre aus dem jährlichen Anlagensicherheitsreport?
Das Sicherheitsniveau bei überwachungsbedürftigen Anlagen in Deutschland ist hoch, weil das Zusammenwirken von Betreiberverantwortung, unabhängiger Drittprüfung, kompetenter Wartung und Instandhaltung bei gleichzeitiger staatlicher Überwachung funktioniert. Wer einzelne Elemente dieses Systems schwächt, riskiert mehr Unfälle, höhere Folgekosten und einen Vertrauensverlust, der den Wirtschaftsstandort zusätzlich belastet. Um das bestehende Sicherheitsniveau zu erhalten, müssen alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen. Hersteller müssen sichere Anlagen und Komponenten einschließlich einer nachvollziehbaren Dokumentation liefern. Betreiber und Wartungsfirmen müssen den sicheren Betrieb durch kontinuierliche Fortbildung und konsequente Mängelbeseitigung gewährleisten. Zugelassene Überwachungsstellen müssen ihre Unabhängigkeit, ihre Fachkompetenz und ihre Erfahrung einbringen und können durch Digitalisierung und moderne Technologien wie KI die Effizienz ihrer Prüfungen und damit die Anlagensicherheit weiter verbessern. Die Behörden wiederum müssen für verständliche, praxistaugliche Rahmenbedingungen sorgen und den Vollzug so gestalten, dass dieser einheitlich, verständlich und digital anschlussfähig bleibt. Ergänzt wird das System durch Berufsgenossenschaften, Normungsgremien und Wissenschaft, die Regeln weiterentwickeln, Erkenntnisse aus Unfällen auswerten und innovative Prüfmethoden entwickeln. Anlagen müssen auch in Zukunft sicher bleiben und diese gemeinsame Verantwortung ist weiterhin der Schlüssel hierzu.